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easy2000 Software für Ihr Rechnungswesen

Fragen und Antworten zur E-Bilanz

  

Müssen Einnahmen-Überschuss-Rechner die E-Bilanz übermitteln?

Nein, Unternehmer, die nicht bilanzieren, sondern ihren Gewinn mittels der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln müssen keine E-Bilanz übermitteln.

  

Was muss ich für die E-Bilanz beachten und vorbereiten?

Ihr Kontenrahmen muss für die Taxonomie der E-Bilanz vorbereitet werden. Auch wenn Sie die Bilanz von Ihrem Steuerberater erstellen und übermitteln lassen. easy2000 unterstützt Sie dabei mit den Musterkontenrahmen.

Wenn Sie Ihre Bilanz selbst erstellen und übermitteln, unterstützt Sie easy2000 mit entsprechenden Schnittstellen und zeigt Ihnen den Weg zu den Werkzeugen die Sie benötigen.

 

Vorgehensweise in der Praxis?

 

Variante 1) mit Steuerberater

Ihre Buchhaltung des Geschäftsjahres übermitteln Sie mit der DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater. Der Steuerberater führt die Abschlussarbeiten durch und erstellt Ihre Bilanz. Der Steuerberater übermittelt dann Ihre E-Bilanz an das Finanzamt.

 

Variante 2) teilweise mit Steuerberater

Ihre Buchhaltung des Geschäftsjahres ist fertiggestellt. Sie erledigen die Abschlussarbeiten selbst und erstellen auch Ihre Bilanz selbst. Exportieren Sie dann die fertige Saldenliste für die E-Bilanz an Ihren Steuerberater. Der Steuerberater übermittelt dann Ihre E-Bilanz an das Finanzamt.

 

Variante 3) ohne Steuerberater

Ihre Buchhaltung des Geschäftsjahres ist fertiggestellt. Sie haben die Abschlussarbeiten und auch Ihre Bilanz selbst erstellt. Exportieren Sie dann die fertige Saldenliste für die E-Bilanz in das Übermittlungs-Tool. Im Übermittlungs-Tool erfolgt schliesslich die Zuordnung der Saldenliste zur Taxonomie der E-Bilanz und die Übermittlung an das Finanzamt. Damit sind Sie unabhängig von teuren Software-Updates anderer Hersteller.

 

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Beispiel: Zuordnung der Saldenliste zur Taxonomie der E-Bilanz.

 

Mit easy2000 sind Sie auf dem sicheren und einfachen Weg zu Ihrer E-Bilanz!